Ratgeber · Preise & Kosten

Was kostet eine Entrümpelung? Ehrliche Preise mit Beispielen.

Eine Entrümpelung kostet nicht „so viel, wie der Anbieter eintippt" — sondern hat klare, nachvollziehbare Faktoren. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen mit echten Beispielen, was typische Räumungen im Markgräflerland kosten, woher die Spanne kommt und welche Hebel den Preis nach unten schieben. Plus den direkten Link zu unserem Kostenrechner.

Stand: Mai 2026 Region: Markgräflerland & Hochrhein Festpreis: nach kostenloser Besichtigung

Die kurze Antwort: Eine durchschnittliche Wohnungs­entrümpelung im Markgräflerland kostet zwischen 1.500 € und 4.500 €. Eine Hausentrümpelung zwischen 3.500 € und 9.000 €. Einzelne Keller oder Garagen oft schon ab 350 €. Diese Spannen klingen breit — und sie sind es auch, weil sieben klar identifizierbare Faktoren den Preis bestimmen. Wenn Sie diese Faktoren kennen, können Sie jedes Angebot einsortieren.

Die Kurzantwort: drei Faustregeln

Wenn Sie keine Zeit für den ganzen Artikel haben, merken Sie sich diese drei Werte:

BefüllungRichtwert pro m²Beispiel: 60 m²
Wenig — größtenteils leerca. 18 €/m²~ 1.100 €
Normal — Möbel und Inventarca. 30 €/m²~ 1.800 €
Vollgestellt — über Jahreca. 50 €/m²~ 3.000 €

Diese Werte gelten für Erdgeschoss-Lagen mit normaler Zugänglich­keit. Für höhere Stockwerke ohne Aufzug, Sondermüll und besondere Umstände kommen Aufschläge dazu. Wertanrechnung bei brauchbarem Inventar zieht direkt davon ab.

Die sieben Faktoren, die den Preis bestimmen

1. Volumen — wieviel muss raus

Der wichtigste Hebel ist nicht die Wohn­fläche, sondern das tatsächliche Volumen. Eine 60-m²-Wohnung mit normalen Möbeln ist weniger Aufwand als ein 40-m²-Keller, der zehn Jahre lang zugemüllt wurde. Profis schätzen in , nicht in m². Bei der Besichtigung nehmen wir genau diese Zahl auf.

2. Befüllungsgrad — wie voll ist es

Drei Stufen, die wir auch in unserem Kostenrechner verwenden:

  • Wenig (Faktor 1): Größten­teils leere Räume, ein paar Möbel, wenig persönliche Gegen­stände. Typisch nach Voraus-Sortierung durch Familie.
  • Normal (Faktor 1,5–2): Komplette Wohnungs­einrichtung, Schränke voll, Keller normal befüllt. Der Standard­fall.
  • Vollgestellt (Faktor 2,5–3): Wohnung über Jahre nicht entrümpelt, Stapel statt Schränke, Sammelheim­indikator. Hier dauert das Sortieren so lange wie das Räumen.

3. Stockwerk & Aufzug

Bei jedem Stockwerk ohne Aufzug rechnen wir +5–8 % auf, weil Trage­zeit linear mit der Etage steigt. Mit Aufzug ist der Aufschlag null — auch im 8. Stock. Lift­größe (Möbelaufzug nötig?) prüfen wir bei der Besichtigung.

4. Zugänglichkeit & Parksituation

Können wir den LKW direkt vor die Tür stellen oder müssen wir 80 Meter durch eine Fußgänger­zone tragen? Reichen 5 Meter Parkverbot oder müssen wir Halte­verbots­schilder beantragen (50–80 € extra)? Schmale Treppen­häuser, niedrige Decken, enge Türen — alles Faktoren, die wir bei der Besichtigung notieren.

5. Sondermüll und Schadstoffe

Was nicht in den normalen Container darf, kostet extra:

  • Farben & Lacke: Pauschale 80–200 €, je nach Menge
  • Größere Mengen Elektronik: 1–3 € pro kg ab 50 kg
  • Asbest-Verdacht (alte Bodenbeläge, Eternit): Sachverständigen­prüfung vorab, dann TRGS-519-Fachbetrieb
  • Öle, Chemikalien, Batterien: Sondermüll-Kategorisierung mit Beleg
  • Schimmel oder Wasserschäden: Schutzkleidung, separate Container

6. Demontage und Rückbau

Einbau-Küchen, Trennwände, Gardinen­stangen, Lampen — das übliche Handwerks­paket gehört zum Standard­preis. Aufwendige Rückbauten (Sanitär­blöcke, Werkstatt­einrichtung, Praxis-Behandlungs­einheiten) berechnen wir separat — siehe auch unsere Gewerberäumung.

7. Sortier- und Dokumentationsaufwand

Wenn Sie eine fotografische Bestands­dokumentation brauchen (gerade bei Nachlassräumungen oder strittigen Erben­gemein­schaften), kommt ein zeitlicher Aufwand dazu — typischer­weise 80–250 €, abhängig vom Umfang.

Kalkulations­beispiele zur Orientierung

Acht typische Konstellationen — Größe, Charakter, kalkulatorischer Richtwert. Die Werte ergeben sich aus den oben beschriebenen Faktoren (m², Befüllung, Stockwerk, Aufzug, Sondermüll, Wert­anrechnung). Verbindlich wird der Preis immer erst nach kostenloser Besichtigung — schriftlich, mit klar definiertem Leistungs­umfang.

ObjektGrößeCharakterRichtwert
1-Zimmer-Wohnung, EG 32 m² leer, kleine Auflösung nach Auszug ~ 750 €
2-Zimmer-Wohnung, 1. OG 55 m² normal befüllt ~ 1.700 €
3-Zimmer-Wohnung, 3. OG ohne Aufzug 78 m² vollgestellt ~ 3.400 €
Reihenhaus mit Keller und Garage 140 m² normal befüllt ~ 4.800 €
Einfamilienhaus mit Garten 180 m² stark befüllt ~ 7.900 €
Einzelner Keller 15 m² Standard­räumung Mehrfamilien­haus ~ 380 €
Garage 20 m² Werkzeug, Reifen, etwas Sondermüll ~ 550 €
Büro mit 4 Räumen 110 m² Standort­schließung, normale Möbel ~ 2.600 €

Diese Zahlen sind kalkulatorische Richt­werte

Identische m²-Zahlen können zu deutlich unter­schiedlichen Preisen führen — abhängig von den sieben oben genannten Faktoren. Die Beispiele oben dienen ausschließlich der Orientierung. Verbindlich wird Ihr Preis erst nach kostenloser Besichtigung, schriftlich, mit klar definiertem Leistungs­umfang.

Wertanrechnung — was wirklich Geld bringt

Das ist der einzige Hebel, der den Preis ohne Aufwand­sänderung senkt. Wir rechnen transparent an, was sich verkaufen oder verwerten lässt:

PostenTypische Anrechnung
Eichenholz-Esstisch, gut erhalten80–250 €
Vintage-Sessel (Designer)150–800 €
Werkzeug-Komplett­bestand (Werkstatt)250–1.500 €
Bunt­metall (Kupfer, Messing) ab 20 kg3–8 €/kg
E-Bike, fahrbereit200–600 €
Bürostuhl Vitra/USM40–180 €
Funktions­fähige Spülmaschine, < 5 Jahre50–150 €
Schallplatten-Sammlung (sortiert)0,50–8 €/LP
Antiquitäten (mit Schätzgutachten)nach Schätzung

Wichtig: Wir rechnen nur an, was sich auch wirklich verkaufen lässt. Über­schätzte Posten in „Lockangeboten" anderer Anbieter, die später am Ende doch nicht im Preis ankommen, sind ein typisches Warnsignal.

Pauschal- vs. Festpreis vs. Stundensatz

In der Branche gibt es drei Abrechnungs­modelle. Nur eines schützt Sie wirklich:

  • Stundensatz (z. B. 65 €/h pro Mann): Klingt günstig, ist aber riskant. Ohne Obergrenze laufen Sie in eine offene Rechnung. Wir empfehlen das nur für sehr kleine, klar abgrenzbare Aufträge.
  • Pauschalpreis ohne Besichtigung: „Wohnung bis 80 m² für 2.490 € pauschal" — hört sich gut an, hat aber meist Kleingedrucktes („zzgl. Sonder­müll, zzgl. Aufzug, zzgl. Anfahrt"). Am Ende sind Sie über den Festpreisen seriöser Anbieter.
  • Schriftlicher Festpreis nach Besichtigung: Der Standard, den wir empfehlen — und liefern. Der Preis steht vor dem Auftrag schriftlich, mit klar definiertem Leistungs­umfang. Mehrkosten gibt es nur bei nachweis­licher Erweiterung und nach Ihrer Frei­gabe.

Wie Sie den Preis senken

Wenn das Budget knapp ist — fünf Hebel, die wirklich helfen:

  1. Vorsortieren: Was Sie selbst aussortieren, mindert das Volumen direkt. Vor allem Klein­krempel und persönliche Gegen­stände — die sortieren wir sonst stunden­weise.
  2. Wert­volle Möbel separat verkaufen: Auf eBay-Klein­anzeigen oder via Antiquitäten­händler bekommen Sie oft mehr als die Wert­anrechnung. Das, was übrigbleibt, räumen wir günstiger.
  3. Buntmetall sammeln: Kupferleitungen, Messing-Lampen, Aluminium-Felgen separat ans Schrottwerk → dort höherer kg-Preis als bei der Wert­anrechnung im Räumungs­paket.
  4. Termin flexibel halten: Wenn Sie keinen festen Termin brauchen, können wir günstige Lücken in unserem Kalender nutzen — bis 8 % Rabatt möglich.
  5. Mehrere Wohnungen kombinieren: Wenn Sie zwei Räumungen in derselben Stadt zur gleichen Zeit haben (z. B. zwei Häuser einer Erbengemein­schaft), sparen Sie Anfahrt und Logistik — typisch 10–15 % weniger als zwei Einzel­aufträge.

Warnsignale bei billigen Anbietern

In der Entrümpelungs-Branche gibt es leider auch unseriöse Anbieter. Achten Sie auf diese Warnsignale, bevor Sie unter­schreiben:

  • Kein schriftliches Angebot — nur mündlich „so um die 2.000 €"
  • Anzahlung von 30 % oder mehr vor Räumungs­beginn
  • Keine Mehrwert­steuer ausgewiesen, kein Firmen­briefkopf, keine Rechnungs­adresse
  • „Komplett kostenlos, wir verwerten ja eh alles" — funktioniert in 99 % der Fälle nicht
  • Druck zur sofortigen Auftrags­erteilung („nur heute der Preis")
  • Keine kostenlose Besichtigung — Festpreis nur nach Telefon­schätzung
  • Keine Festnetz-Nummer, keine Anschrift, nur Mobilfunk + WhatsApp
  • Kein Beleg über die Entsorgung am Ende — wir wissen dann nicht, ob das Inventar ordnungs­gemäß entsorgt wurde oder im Wald landet

Sie wollen einen ehrlichen Preis sehen?

Geben Sie ein paar Eckdaten in unseren Kostenrechner ein — Sie bekommen sofort eine grobe Spanne, ohne Anmeldung, ohne dass irgend­eine Verpflichtung entsteht.

Häufige Fragen zu Entrümpelungs-Kosten

Was kostet eine Entrümpelung pro Quadratmeter?

Als Orientierung gelten 18 €/m² (leicht), 30 €/m² (normal) und 50 €/m² oder mehr (vollgestellt) — jeweils für Erdgeschoss-Objekte mit normaler Zugänglich­keit. Aufschläge gibt es für höhere Stockwerke ohne Aufzug, Sonder­müll und besondere Umstände. Wert­anrechnung mindert den Preis.

Was kostet eine 60-m²-Wohnung zu entrümpeln?

Eine normale 60-m²-Wohnung im Erdgeschoss kostet typischer­weise zwischen 1.600 € und 2.100 € — Festpreis, alles inklusive. Bei vollgestellter Wohnung im 3. Stock ohne Aufzug liegen wir eher bei 2.500 € bis 3.200 €.

Welche Faktoren erhöhen den Preis?

Höhere Stockwerke ohne Aufzug, schwer zugängliche Park­situationen, Sonder­müll (Farben, Lacke, Asbest), schwer demontierbare Einbauten, sehr volle Räume mit hohem Sortier­aufwand. Jeder dieser Faktoren wird transparent im Festpreis-Angebot ausgewiesen.

Welche Faktoren senken den Preis?

Wert­anrechnung von brauchbarem Inventar (Möbel, Geräte, Werkzeug), gute Erreichbar­keit, niedrige Stockwerke mit Aufzug, weitgehend leere oder bereits sortierte Objekte. Bei kleineren Aufträgen mit wenig Volumen gibt es einen Mindestpreis (ab ca. 350–500 €).

Bezahle ich am Ende mehr als im Angebot steht?

Nein. Was im schriftlichen Festpreis-Angebot steht, gilt — auch wenn der tatsäch­liche Aufwand vor Ort höher ausfällt. Mehrkosten gibt es nur, wenn der Auftrags­umfang nachweislich erweitert wird (z. B. ein zusätzlicher Raum, der vorher nicht zugänglich war) und Sie das vorher freigegeben haben.

Kann ich die Entrümpelung von der Steuer absetzen?

Bei privaten Auftrag­gebern können Sie haushalts­nahe Dienst­leistungen nach § 35a EStG mit 20 % der Lohnkosten absetzen (max. 4.000 € pro Jahr) — voraus­gesetzt Sie zahlen per Über­weisung und legen die Rechnung der Steuer­erklärung bei. Bei Nachlass­räumungen ist das oft nicht ab­setz­bar (kein eigener Haushalt). Bei gewerblichen Auftrag­gebern ist die Räumung Betriebs­ausgabe. Sprechen Sie sicherheits­halber mit Ihrem Steuer­berater.

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